PPWR ab 12. August: Was kleine und mittlere Shop-Betreiber jetzt tun müssen

Illustration zur EU-PPWR: Frau steht ratlos auf einer Europakarte mit Paketkartons, Text 'PPWR' und 'Bevollmächtigte'

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) gilt seit dem 12. August 2026. Wer in ein anderes EU-Land verschickt, braucht dort ab dem ersten Paket einen Bevollmächtigten. Noch am gleichen Stichtag erklärte die EU-Kommission jedoch überraschend, sie halte die Pflicht für unverhältnismäßig und empfehle den Behörden, vorerst nicht zu sanktionieren. Damit ist die allgemeine Verunsicherung komplett. Was kleine und mittlere Händler jetzt wissen müssen.

Die Verordnung steht seit Februar 2025 im Amtsblatt. Die Übergangsfrist lief am 12. August ab. Am selben Tag hat die EU-Kommission unter einem Instagram-Video des Händlerbunds öffentlich erklärt: „Wir haben die nationalen Behörden empfohlen, Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht zu sanktionieren, sondern zunächst zu verwarnen.“ Ein hochrangiger EU-Beamter nannte die Regelung gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland „eindeutig unverhältnismäßig“.

Das klingt nach einer Aussetzung. Es ist jedoch keine. Die Bevollmächtigten-Pflicht gilt rechtlich weiterhin Die Kommission kann die Mitgliedstaaten nicht zwingen, nicht zu sanktionieren. Es ist nur eine Empfehlung, kein verbindlicher Rechtsakt. Wer sich darauf verlässt, trägt das Risiko allein.

Warum die Kommission sich selbst kritisiert

Die Kommission hat die PPWR vorgeschlagen. Aber sie hat schon im Dezember 2025, also vor dem Stichtag, vorgeschlagen, die Bevollmächtigten-Pflicht bis 2035 auszusetzen, weil sie gemerkt hat, dass sie kleine Händler disproportioniert trifft. Der Rat der EU, also die Mitgliedstaaten, hat das blockiert. Die Kommission ist jetzt am 12. August öffentlich aufgetreten und hat den Rat unter Druck gesetzt. Das ist kein Schuldeingeständnis nachträglich, sondern ein politischer Hebel gegen die Mitgliedstaaten, die die Aussetzung blockieren. Die Kommission ist in dieser Frage auf der Seite der kleinen Händler, kann aber den Rat nicht überstimmen.

Wer ist betroffen von der PPWR?

Große Händler und Konzerne haben das Problem nicht. Wer Versandzentren oder Niederlassungen in anderen EU-Ländern betreibt, ist dort ansässig und braucht keinen Bevollmächtigten. Wer über Marktplatz-Fulfilment versendet, bei dem übernimmt Amazon oder eBay die Verpackungs-Verantwortung. In einigen Ländern wie Österreich, Spanien oder Portugal gab es schon vorher eine Bevollmächtigten-Pflicht, die großen Händler haben dort schon längst Dienstleister im Einsatz.

Ansonsten betrifft Artikel 45 Absatz 3 PPWR jeden Händler, der ins EU-Ausland versendet. Es heisst im Gesetz: Wer in ein anderes EU-Land verschickt und dort nicht niedergelassen ist, muss im Zielland einen Bevollmächtigten benennen, der die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) übernimmt. Registrierung, Mengenmeldung, Lizenzgebühren, Ansprechpartner für die Behörden. Die Pflicht gilt ab dem ersten Paket, ohne Bagatellgrenze oder Mindestmenge.

Wer in alle anderen EU-Staaten liefert, braucht 26 Bevollmächtigte. Das Partner-Angebot von Händlerbund und Lizenzero liegt bei 299 Euro pro Land und Jahr (ab dem zweiten Jahr, im ersten 499 Euro). Bei 16 EU-Ländern summiert sich das auf rund 4.000 Euro pro Jahr, bei vollen 26 Ländern auf über 7.700 Euro. Bußgelder drohen bis 200.000 Euro.

Das kommt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase. Der B2C-E-Commerce stagniert, die Kaufzurückhaltung ist hoch. Kleine Händler, die ohnehin um jeden Euro Umsatz kämpfen, können sich mehrere tausend Euro pro Jahr für Bevollmächtigte nicht leisten Tim Arlt, Geschäftsführer beim Händlerbund, nennt die Verordnung öffentlich eine „Katastrophe“. Die Folge, die in den Foren und im Händlerbund-Umfeld beschrieben wird: Kleine Händler stellen den EU-Versand ein.

Eine Ausnahme für Kleinunternehmen (Betriebe unter zehn Mitarbeitern und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz) gibt es bei der PPWR nicht. Die EPR-Registrierungspflicht und die Bevollmächtigten-Pflicht gelten ab dem ersten Paket.

Was sich rechnet

Die erste Frage ist, ob der EU-Versand überhaupt Umsatz macht der die Fixkosten rechtfertigt. Bei einem Shop mit 100.000 Euro Jahresumsatz und fünf Paketen pro Jahr nach Österreich rechnet sich kein Bevollmächtigter. Wer den EU-Versand halten will, konzentriert sich auf zwei bis drei Zielländer mit den höchsten Stückzahlen. Für diese Länder lohnt sich ein Dienstleister wie Lizenzero (über den Händlerbund mit Rabatt) oder Ecosistant. Wer nur ein oder zwei Länder bedient, kann direkt beim nationalen Rücknahmesystem registrieren und einen lokalen Bevollmächtigten beauftragen, etwa einen Einzelanwalt oder Steuerberater. Das ist aufwendiger, bei zwei Ländern aber günstiger als eine Pauschale.

Wer sich Bevollmächtigte nicht leisten will und den EU-Versand nicht aufgibt, weicht auf Marktplätze aus. Amazon und eBay übernehmen im Fulfilment die Verpackungs-Verantwortung. Das kostet Gebühren und Souveränität, ist aber günstiger als 26 Bevollmächtigte.

Was der Checkout beitragen kann

Wenn wir einen Shop aufsetzen, gehört die Versandländer-Logik in den Checkout. Ein Shop, der für Österreich keinen Bevollmächtigten konfiguriert hat, sollte Österreich im Checkout blocken oder warnen, sobald der Kunde eine österreichische Adresse eingibt. Wenn wir Onlineshops bauen, gehört die Prüfung dieser Aspekte ab sofort zur Qualitätsendabnahme, um Schäden und Klagen vorausschauend zu vermeiden.

Was jetzt zu tun ist

Wer heute investieren muss, richtet sich auf die geltende Pflicht ein. Im Oktober neu bewerten, falls die Aussetzung kommt. Für Nicht-EU-Händler ändert sich ohnehin nichts, die Aussetzung betrifft sie nicht. Konzentrieren Sie sich auf zwei bis drei Länder mit echten Stückzahlen, oder blocken Sie die EU-Länder im Checkout. Wer abwartet, trägt das Risiko.

Fazit

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Ihrer Versandländer sich rechnen und welche Sie besser abschalten, schauen wir uns das gemeinsam an. Wir gehen durch Ihre Versandhistorie, prüfen, für welche Länder ein Bevollmächtigter lohnt, und richten den Checkout so ein, dass er nur Länder durchlässt, die Sie abdecken. Kein Pitch, ein fachlicher Blick. Schreiben Sie uns über kontakt@vektorrausch.de, dann melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.


Transparenzhinweis: Für diesen Beitrag haben wir KI zur Recherche und für Rohfassungen einzelner Abschnitte eingesetzt. Fachliche Aussagen, Zahlen und Empfehlungen stammen von uns. Redaktionell geprüft und freigegeben von Tobias Herold. Wie wir KI einsetzen und wann eine Kennzeichnung Pflicht ist, steht auf unserer Seite zur KI-Transparenz.



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