Kontakt Infobox

AGB

1 Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen der vektorrausch GmbH gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht abweichende einzelvertragliche Abreden getroffen wurden. Dies gilt auch für sämtliche zukünftig zwischen der vektorrausch GmbH und dem Kunden noch zu schließenden Vereinbarungen. Insbesondere, wenn und soweit sich aus produktspezifischen Leistungsbeschreibungen andere vertraglichen Regelungen ergeben, treten die nachfolgenden Regelungen hinter diese zurück.

2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Leistungsbeschreibungen

Für die Leistungspflichten der vektorrausch GmbH gelten die für die jeweiligen Leistungen und Produkte vereinbarten Leistungsbeschreibungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind.

2.2 Fremdkosten

Die vektorrausch GmbH ist berechtigt, sämtliche vom Kunden beauftragte Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Soweit im geschäftlichen Verkehr üblich, wird sie hierfür Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen. Zu entsprechenden Aufträgen wird die vektorrausch GmbH bevollmächtigt.

2.3 Fristen

Soweit nicht anders vereinbart oder offenkundig, sind von der vektorrausch GmbH in Aussicht gestellte Liefer- und Leistungsfristen unverbindlich. Auch, soweit Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde, gelten entsprechende Vereinbarungen nur vorbehaltlich der Erfüllung von etwaigen Mitwirkungspflichten des Kunden.

2.4 Zahlungsbestimmungen

Vereinbarte Vergütungen verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer. Vergütungen werden grundsätzlich im Voraus, spätestens mit Rechnungsstellung fällig.

2.5 Verzug

Zahlungsverzug tritt mit dem 11. Tag nach Rechnungsstellung ein. Für die Erfüllung ist der Zahlungseingang auf dem den Kunden bekannt gegebenen Konto der vektorrausch GmbH maßgeblich. Für Mahnungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird eine Mahngebühr von € 10,00 als pauschaler Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung weiteren Schadens insbesondere durch Inkassomaßnahmen bleibt unberührt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die vektorrausch Gmbh ihre Leistungen ganz oder teilweise verweigern, auch, indem Dienste gesperrt werden. Die vektorrausch Gmbh wird hierbei jederzeit die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Aufrechnung gegen Forderungen der vektorrausch GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

2.6 Rügepflichten

Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, hat der Kunde Mängel an Leistungen oder Lieferungen der vektorrausch GmbH unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt entsprechend.

2.7 Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung von Produkten und Services der vektorrausch GmbH sowie der Zurverfügungstellung von Daten, insbesondere Bildwerken, Texten, Programmen oder sonst urheberrechtlich oder anderweitig geschütztem Material, Rechte Dritter umfassend abzuklären und diese nicht zu verletzen. Für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund der Verletzung der vorgenannten Pflicht haftet der Kunde vollumfänglich auch für leichte Fahrlässigkeit. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit sich auf Grund dessen Ansprüche von Dritter Seite gegen die vektorrausch GmbH richten, stellt der Kunde die vektorrausch GmbH vollständig und unbedingt frei.

2.8 Login-Daten

Soweit dem Kunden durch die vektorrausch GmbH Login-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt auch zur Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die vektorrausch Gmbh.

2.9 Pflichtverletzungen

Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm aus dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten, ist die vektorrausch GmbH berechtigt und ggf. verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit ihrer technischen Infrastruktur oder zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Dies umfasst gegebenenfalls die Sperrung der entsprechenden Dienste wie E-Mail oder Webhosting. Die Leistungsverweigerung der vektorrausch Gmbh auf Grund von Pflichtverletzungen des Kunden berührt dessen Zahlungspflicht nicht.

2.10 Haftung der vektorrausch GmbH

Die Haftung der vektorrausch GmbH ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

3 Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

3.1 Webhosting

Die vektorrausch GmbH bietet Webhostingleistungen gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen an. Hierfür gelten weiter die folgenden allgemeinen Regelungen:

3.1.1 Verfügbarkeit der Dienste

Die vektorrausch Gmbh garantiert bei Webhostingleistungen die technische Verfügbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel. Dies gilt nicht, soweit die vektorrausch Gmbh nachweist, dass eine geringere Verfügbarkeit auf Grund von Umständen eingetreten ist, die die vektorrausch GmbH nicht zu vertreten hat.

3.1.2 Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, die auf den bei der vektorrausch GmbH gehosteten Servern abgelegten Daten regelmäßig eigenverantwortlich zu sichern. Der Kunde wird mindestens einmal in der Woche eine Sicherung seiner Daten vornehmen und die entsprechenden Daten auf Datenträgern ablegen, die nicht von der vektorrausch GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die Verletzung dieser Obliegenheit führt zur auch Minderung oder zum Verlust von Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen die vektorrausch GmbH.

3.1.3 Rechtswidrige Inhalte

Soweit der Kunde strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte (s.a. Ziff. 2.7) auf seinem Webspace vorhält, ist die vektorrausch GmbH berechtigt, die entsprechenden Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu löschen.

3.2 E-Mail

Die vektorrausch GmbH bietet E-Mail-Postfächer gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen an. Ziff 3.1.1 gilt entsprechend. Weiter gelten die folgenden allgemeinen Regelungen:

3.2.1 Missbrauch des Dienstes

Der Kunde hat jegliche missbräuchliche Nutzung der Leistungen der vektorrausch GmbH zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für die Versendung unverlangter Massen-E-Mail („UCE“, „SPAM“). Ziff. 3.1.3 gilt entsprechend.

3.2.2 Kapazitäten der Postfächer

Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehenen Kapazitäten nicht überschritten werden. Die vektorrausch GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Überschreitung der Kapazitäten Nachrichten nicht mehr angenommen werden und verloren gehen können. Die Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

3.3 Beratung

Beratungsleistungen werden auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Auf § 612 BGB wird hingewiesen.

3.4 Webdesign, Programmierung

Die vektorrausch GmbH erbringt Webdesign- und Programmierungsleistungen sowie Beratungsleistungen gemäß ergänzender Leistungsbeschreibungen und folgender allgemeiner Regelungen:

3.4.1 Vergütung von Nebenleistungen

Nebenleistungen zu Programmierung und Webdesign (Besprechungen) werden als Beratungsleistungen auf Zeithonorarbasis abgerechnet, soweit nicht anders vereinbart. Dies gilt auch, soweit ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Auf § 612 BGB wird hingewiesen. Ausgenommen ist lediglich der erste Besprechungstermin. Dieser ist unentgeltlich.

3.4.2 Nutzungsrechte

Dem Kunden werden die in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsrechte an von Mitarbeitern der vektorrausch GmbH entwickelten Programmen und Programmteilen eingeräumt. Soweit eine solche ausdrückliche Vereinbarung in der Leistungsbeschreibung nicht getroffen wurde, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt allein auf die der vektorrausch GmbH bei der Auftragserteilung bekannten Zwecke eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Schranken der ihm eingeräumten Rechte zu beachten und auch, soweit ein Urheberrecht nicht besteht, Änderungen an geliefertem Code zu unterlassen, soweit die vektorrausch GmbH den Änderungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

4 Schlussbestimmungen

4.1 Kündigung

Soweit Gegenstand der vereinbarten Leistungen auf Dauer oder wiederholt geschuldete Leistungen der vektorrausch GmbH sind, ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von drei vollen Kalendermonaten zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail) zu erfolgen.“ Die Frist wird durch Zugang der Kündigung innerhalb der Frist gewahrt. Eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist grundsätzlich nicht zulässig. § 313 BGB bleibt unberührt.

4.2 Referenzen

Die vektorrausch GmbH ist berechtigt, die Tätigkeiten für den Kunden in branchenüblicher Weise Dritten gegenüber zu kommunizieren. Dabei wird die vektorrausch GmbH stets die berechtigten Interessen des Kunden beachten.

4.3 Dokumentationspflichten

Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird die vektorrausch GmbH vom Kunden überlassene Unterlagen nach Auftragsabschluss an diesen zurückgeben. Für den Kunden erstellte Unterlagen wird die vektorrausch GmbH unentgeltlich für ein Jahr nach Abschluss des Auftrags (Rechnungsstellung) aufbewahren, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung für den Verlust.

4.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Kiel.

Stand: 01.01.2011