Kurz gesagt: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Eine pauschale Pflicht, jeden KI-gestützten Text zu kennzeichnen, gibt es darin nicht: Redaktionell geprüfte Inhalte mit benannter Verantwortung sind ausdrücklich ausgenommen. Wir erfüllen diese Ausnahme und kennzeichnen trotzdem. Wie und warum, steht ab jetzt auf einer eigenen Seite.
Was am 2. August in Kraft getreten ist
Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt Transparenz an vier Stellen: bei Chatbots, bei der maschinenlesbaren Markierung durch die KI-Modell-Hersteller, bei Deepfakes und bei Texten, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Der letzte Punkt hat eine Ausnahme, die in der Debatte oft untergeht: Wurde der Text von einem Menschen geprüft und trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die verbreitete Kurzfassung „ab August muss alles gekennzeichnet werden, was mit KI entstanden ist“ trifft es also nicht.
Wir könnten schweigen
Unsere Beiträge werden geprüft, die Verantwortung liegt namentlich bei unserem Geschäftsführer. Formal wären wir damit fertig.
Wir halten das für den falschen Maßstab. Wer Kunden zu KI berät, sollte vorleben, was er empfiehlt. Und die Frage, die uns Kunden wirklich stellen, lautet nicht „müssen wir?“, sondern „woran erkennen unsere Leser, dass da noch ein Mensch dahintersteht?“. Ein Hinweis, der offenlegt, wo KI mitgearbeitet hat und wer geprüft hat, beantwortet beides.
Deshalb tragen alle Inhalte, die wir ab dem 2. August 2026 veröffentlichen, einen Transparenzhinweis. Sie finden ihn direkt unter diesem Text.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
Die meisten Betriebe brauchen dafür kein Compliance-Projekt, sondern eine halbe Stunde Klarheit. Vier Fragen reichen für den Anfang:
- Welche KI-Werkzeuge nutzt Ihr Team tatsächlich, in Marketing, Vertrieb und Verwaltung?
- Weist Ihr Chatbot am Gesprächsanfang darauf hin, dass er eine KI ist? Das ist der Punkt, der bei Prüfungen zuerst auffällt.
- Ist Ihr Prüfschritt real und dokumentiert, wenn Sie sich auf die Ausnahme berufen wollen? Ein Freigabehaken ohne inhaltliche Prüfung genügt nicht.
- Wissen Ihre Mitarbeitenden, was sie mit KI dürfen und was nicht?
Alles Weitere auf einer eigenen Seite
Wir haben die Rechtslage, unsere Selbstverpflichtung und den kompletten Arbeitsweg von der Themenwahl bis zur Freigabe zusammengestellt, samt der Grenzen, die wir uns selbst setzen: KI-Transparenz. Die Seite ist aus dem Footer jeder Unterseite erreichbar und wird aktualisiert, wenn sich Rechtslage oder Praxis ändern.
Wenn Sie das für Ihr Unternehmen sortieren wollen: Wir haben es für uns selbst durchgearbeitet. Sprechen Sie uns an, das Erstgespräch ist kostenlos.
Transparenzhinweis: Für diesen Beitrag haben wir KI zur Recherche und für Rohfassungen einzelner Abschnitte eingesetzt. Fachliche Aussagen, Zahlen und Empfehlungen stammen von uns. Redaktionell geprüft und freigegeben von Tobias Herold. Wie wir KI einsetzen und wann eine Kennzeichnung Pflicht ist, steht auf unserer Seite zur KI-Transparenz.






