Für Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, ist die Offenlegung Pflicht. Der Hinweis muss klar erkennbar sein: bei Bildern gut sichtbar in der Bildunterschrift, bei Videos im Bild, bei Audioinhalten am Anfang.
Bei erkennbar künstlichen Illustrationen greift die Deepfake-Regel nicht. Wir kennzeichnen KI-generierte Bilder dennoch in der Bildunterschrift, weil Leser das erwarten.




