Wie kennzeichne ich KI-generierte Bilder richtig?

Für Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, ist die Offenlegung Pflicht. Der Hinweis muss klar erkennbar sein: bei Bildern gut sichtbar in der Bildunterschrift, bei Videos im Bild, bei Audioinhalten am Anfang.

Bei erkennbar künstlichen Illustrationen greift die Deepfake-Regel nicht. Wir kennzeichnen unsere Illustrationen auch nicht, da diese offensichtlich künstlich und mit KI-Unterstützung generiert sind. Eine Kennzeichnung würde Betrachter eher irritieren.


  • Welche Anforderungen müssen Forschungswebsites erfüllen?

    Forschungswebsites unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Als Agentur unterstützen wir Sie bei allen Punkten. Nur bei den fachspezifischen Themen (Punkt 3) sind Sie selbst gefragt.

    1. Grundlegend gilt die DSGVO: Alle personenbezogenen Daten – von Server-Logs bis Formularen – müssen datensparsam verarbeitet werden. Dazu gehören eine transparente Datenschutzerklärung, ein korrektes Cookie-Banner und sichere Formulare.
    2. Für Universitäten, Institute und SFBs ist außerdem Barrierefreiheit Pflicht (WCAG 2.2 AA, BITV 2.0, BFSG). Das umfasst eine barrierefreie Gestaltung, eine offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus und zugängliche PDFs sowie Downloads.
    3. Drittmittelgeber wie die DFG verlangen zusätzlich korrekte Kennzeichnung von Förderern, vollständige Publikationslisten, DOIs/ORCID-Links und die Beachtung von Open-Science-Standards.
    4. Dazu kommen klare Regeln zur Nutzung von Bildern, Grafiken und Logos (Urheberrecht, Nutzungsrechte, Creative-Commons-Lizenzen).
    5. Abgerundet wird das Ganze durch die Impressumspflicht (TMG/TTDSG) und grundlegende Anforderungen an IT-Sicherheit und Hosting (HTTPS, EU-Server, regelmäßige Updates).

      So entsteht eine Website, die rechtssicher, barrierefrei und wissenschaftlich sauber aufgestellt ist.