Für Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, ist die Offenlegung Pflicht. Der Hinweis muss klar erkennbar sein: bei Bildern gut sichtbar in der Bildunterschrift, bei Videos im Bild, bei Audioinhalten am Anfang.
Bei erkennbar künstlichen Illustrationen greift die Deepfake-Regel nicht. Wir kennzeichnen unsere Illustrationen auch nicht, da diese offensichtlich künstlich und mit KI-Unterstützung generiert sind. Eine Kennzeichnung würde Betrachter eher irritieren.





