Wer ist Anbieter und wer ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf dem Markt bereitstellt, etwa die Hersteller großer Sprach- und Bildmodelle. Betreiber ist, wer ein solches System unter eigener Verantwortung einsetzt, also Unternehmen, Behörden und Agenturen.

Für Betreiber sind vor allem zwei Pflichten relevant: die Offenlegung von Deepfakes und die Kennzeichnung öffentlichkeitsrelevanter Texte. Wer ein System unter eigener Marke betreibt oder wesentlich anpasst, kann zusätzlich in die Rolle des Anbieters rutschen.


  • Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne?

    Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind bußgeldbewehrt. Der Rahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gelten die niedrigeren Obergrenzen.

    Praktisch wichtiger als das Bußgeld ist meist der Vertrauensschaden. Ein nicht gekennzeichneter Inhalt, der auffällt, wirkt schlechter als ein gekennzeichneter, den niemand hinterfragt.