Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind bußgeldbewehrt. Der Rahmen reicht bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gelten die niedrigeren Obergrenzen.

Praktisch wichtiger als das Bußgeld ist meist der Vertrauensschaden. Ein nicht gekennzeichneter Inhalt, der auffällt, wirkt schlechter als ein gekennzeichneter, den niemand hinterfragt.


  • Können wir KI nutzen, ohne Daten in die USA zu geben?

    Ja. Für viele Aufgaben reichen lokale oder europäisch gehostete Modelle, und wo ein großes Modell nötig ist, gibt es Zugänge mit EU-Verarbeitung und vertraglich geregelter Datennutzung. Entscheidend ist die Prüfung vor dem Einsatz: welche Daten fließen wohin, was wird gespeichert, was wird trainiert. Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, mit Werkzeugen, die wir selbst im Tagesgeschäft fahren.