Das Gesetz sieht Marktüberwachung durch Behörden vor, außerdem können Verbände und Betroffene Beanstandungen einreichen. Möglich sind Aufforderungen zur Nachbesserung und Bußgelder. Konkrete Folgen hängen vom Einzelfall ab, deshalb ist das eine Frage für die Rechtsberatung und nicht für eine Agentur.





