Häufige Fragen zu Barrierefreiheit

Fragen und Antworten zur digitalen Barrierefreiheit: Rechtslage, Prüfung und Umsetzung.

  • Was können Verstöße gegen das BFSG nach sich ziehen?

    Das Gesetz sieht Marktüberwachung durch Behörden vor, außerdem können Verbände und Betroffene Beanstandungen einreichen. Möglich sind Aufforderungen zur Nachbesserung und Bußgelder. Konkrete Folgen hängen vom Einzelfall ab, deshalb ist das eine Frage für die Rechtsberatung und nicht für eine Agentur.

  • Welche Standards muss eine barrierefreie Website erfüllen?

    Fachlicher Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die inhaltlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufbaut. In der Praxis arbeiten wir gegen WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA: ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alternativtexte, klare Struktur und Formulare, die auch mit Screenreader nutzbar sind.

  • Gilt das BFSG auch für meine Website?

    Das BFSG richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa im Onlinehandel, im Bankwesen, im Personenverkehr und bei Telekommunikationsdiensten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0. Die Einordnung Ihres konkreten Angebots gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwältin.

  • Ab wann gilt das BFSG?

    Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites und Onlineshops, die unter den Anwendungsbereich fallen, ist die Frist damit bereits abgelaufen. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot betroffen ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

  • Was ist das BFSG?

    BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für Websites und Onlineshops bedeutet es: bestimmte digitale Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Diese Darstellung ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

  • Gilt das BFSG auch für meinen Onlineshop?

    Das Gesetz betrifft Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen digital für die Öffentlichkeit anbieten. Vor allem größere Anbieter sind seit 2025 verpflichtet, ihre Shops barrierefrei zu gestalten. Unabhängig davon lohnt sich Barrierefreiheit, um mehr Menschen zu erreichen und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

  • Was kostet eine barrierefreie Webseite?

    Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen vom Umfang und dem Ausgangszustand des Projekts ab. Unsere Lösungen sind skalierbar und transparent kalkuliert – inklusive langfristigem Mehrwert für SEO und Nutzerfreundlichkeit.

  • Ist Barrierefreiheit nicht aufwendig?

    Mit dem richtigen Partner ist Barrierefreiheit gut planbar und effizient umsetzbar. Wir bieten Webseiten-Framework, Barrierefreiheits-Testprogramm und Schulung aus einer Hand – das spart Zeit und Kosten.

  • Was passiert, wenn eine Webseite nicht barrierefrei ist?

    Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen und negative PR. Unternehmen riskieren zudem, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden.

  • Was bedeutet barrierefrei?

    Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – Ihre Website nutzen können. Dazu gehören z. B. verständliche Texte, gute Kontraste und eine Navigation per Tastatur.

  • Muss ich meine Website anpassen?

    Barrierefreiheit macht Ihre Website inklusiv und ermöglicht, dass möglichst viele Menschen Ihre Inhalte nutzen können. Außerdem sind seit 2025 viele Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
    Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, profitieren Sie von besserer Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit.

  • Was ist das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit. Es setzt eine EU-Richtlinie um und soll Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote ermöglichen.