BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites und Onlineshops bedeutet das: bestimmte digitale Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.
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