BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites und Onlineshops bedeutet das: bestimmte digitale Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.

Diese Darstellung ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.


  • Kann man die Website nach dem Ende des Forschungsprojektes archivieren?

    Ja, das ist problemlos möglich. Wir können die komplette WordPress-Seite mit spezieller Software „einfrieren“ und als statische HTML-Version exportieren. Diese Archivkopie sieht genauso aus wie die ursprüngliche Website und lässt sich auf jedem Uni-Server oder sogar offline im Dateiordner öffnen – ganz ohne Datenbank, Updates oder technische Abhängigkeiten.

    Wichtig zu wissen: Eine statische Archivversion ist nicht mehr editierbar und dynamische Elemente wie Suche, Filter und Formulare funktionieren nicht mehr. Sie dient rein zur Dokumentation, z. B. für die DFG, interne Ablagen oder spätere Nachweise. Für abgeschlossene Sonderforschungsbereiche ist das die sauberste und langfristig sicherste Lösung.