Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026, hat mehrere Fristen der KI-Verordnung nach hinten verschoben, vor allem die für Hochrisiko-Systeme. Den Anwendungsbeginn von Artikel 50 hat er nicht verschoben.

Eine einzige Übergangsfrist gibt es dennoch: Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 erst ab dem 2. Dezember 2026 umsetzen. Rechtsgrundlage ist der neu eingefügte Artikel 111 Absatz 4.

Für die Pflichten, die Unternehmen als Betreiber treffen, also die Offenlegung von Deepfakes und die Kennzeichnung öffentlichkeitsrelevanter Texte, gilt diese Frist nicht. Sie gelten seit dem 2. August 2026 ohne Aufschub.


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