Barrierefreiheit macht Ihre Website inklusiv und ermöglicht, dass möglichst viele Menschen Ihre Inhalte nutzen können. Außerdem sind seit 2025 viele Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, profitieren Sie von besserer Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit.


  • Was bedeutet die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte?

    Für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Text wurde einem Prozess menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

    Maßgeblich ist der Zweck der Veröffentlichung, nicht allein das Thema. Ein Produkttext im Onlineshop verfolgt einen anderen Zweck als ein Beitrag zur politischen oder gesellschaftlichen Meinungsbildung.

    Wichtig ist außerdem, dass die Prüfung tatsächlich stattfindet und substanziell ist. Ein Freigabehaken ohne inhaltliche Prüfung erfüllt die Bedingung nicht. Wir empfehlen, den Prüfschritt und die verantwortliche Person zu dokumentieren.