Das BFSG richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa im Onlinehandel, im Bankwesen, im Personenverkehr und bei Telekommunikationsdiensten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0. Die Einordnung Ihres konkreten Angebots gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwältin.





