Gilt das BFSG auch für meine Website?

Das BFSG richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa im Onlinehandel, im Bankwesen, im Personenverkehr und bei Telekommunikationsdiensten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0. Die Einordnung Ihres konkreten Angebots gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwältin.


  • Was kostet eine Website?

    Das hängt von Umfang, Inhalten und Schnittstellen ab. Unsere transparenten Preisspannen je Leistungsfeld, echte Projektbeispiele und die Faktoren, die den Preis bewegen, finden Sie auf der Seite Preise. Verbindlich wird es im kostenlosen Erstgespräch, danach arbeiten wir zum Festpreis.