Gilt das BFSG auch für meine Website?

Das BFSG richtet sich an Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa im Onlinehandel, im Bankwesen, im Personenverkehr und bei Telekommunikationsdiensten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen weitgehend ausgenommen. Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0. Die Einordnung Ihres konkreten Angebots gehört in die Hände Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwältin.


  • Wie steht es um Datenschutz und Mandatsgeheimnis auf unserer Kanzlei-Website?

    Wir empfehlen das Hosting bei unserem Partner Creoline in Deutschland und achten prinzipiell auf verschlüsselte Datenübertragung sowie DSGVO-konforme Formulare. Wir wissen, dass bei Ihnen besondere Anforderungen gelten, und richten uns danach – ohne Kompromisse.