Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites und Onlineshops, die unter den Anwendungsbereich fallen, ist die Frist damit bereits abgelaufen. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot betroffen ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.


  • Betreut ihr Websites in Flensburg laufend?

    Ja. Updates, Backups, Sicherheit und kleine Anpassungen übernehmen wir im Rahmen unserer Wartungspakete, unabhängig davon, wer die Website ursprünglich gebaut hat. Details stehen auf der Seite WordPress-Update-Service.