Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Pflicht für B2C-Onlineshops und wie wir das für Sie umsetzen

Onlineshop-Kunde drückt auf seinem Tablet-PC auf Widerrufbutton

Kurz auf den Punkt: Der Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 für nahezu jeden Onlineshop im B2C-Bereich Pflicht. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, in Deutschland umgesetzt über den neuen Paragrafen 356a BGB. Shops müssen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, die mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet, ohne Login auf jeder Unterseite erreichbar und zweistufig aufgebaut ist und nach dem Absenden automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail verschickt. Fehlt der Button, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage, zudem drohen Bußgelder und Abmahnungen. In WooCommerce stellt das Plugin German Market ab Version 3.58 die Funktion bereit, in Shopware ist sie ab Version 6.7.9.0 nativ enthalten.

Für unsere Kundinnen und Kunden mit Update-Service spielen wir die technische Grundfunktion, also Button und Widerrufsformular, automatisch im Rahmen der nächsten Updates ein, sowohl in WooCommerce mit German Market als auch in Shopware 6.x. Sie müssen dafür nichts veranlassen. Grafische oder funktionale Anpassungen über die Grundfunktion hinaus führen wir nach Absprache und Zeitaufwand durch. Wer keinen Update-Service gebucht hat, kann sich an uns wenden, wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung brauchen.


Warum der Widerrufsbutton kommt

Wer online bestellt, kennt das Tempo des Vertragsschlusses: Artikel in den Warenkorb, Adresse und Zahlart bestätigen, abschicken. Der Widerruf war bisher ungleich umständlicher, oft eine E-Mail oder ein Formular tief in den Rechtstexten. Genau dieses Ungleichgewicht möchte der europäische Gesetzgeber nun beseitigen.

Die EU-Richtlinie 2023/2673 ergänzt die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Ziel ist eine europaweit leicht zugängliche elektronische Widerrufsmöglichkeit, sodass ein Vertrag genauso einfach widerrufen wie geschlossen werden kann. Das Prinzip ist in Deutschland bereits vom Kündigungsbutton nach Paragraf 312k BGB bekannt, der Widerrufsbutton schreibt diese Linie fort.

Wichtig für die Einordnung, und für unser Verhältnis zu Ihnen als Agentur: Diese Pflicht ist keine Erfindung von Plattformen oder Dienstleistern. Sie ist geltendes europäisches Recht, das jeder Mitgliedstaat umsetzen muss, in Deutschland über den neuen Paragrafen 356a BGB. Die Frist zur nationalen Umsetzung lief bis zum 19.12.2025, für Online-Händler wird die Pflicht ab dem 19.06.2026 wirksam.

Pflicht im B2C, B2B-Shops sind ausgenommen

Die Regelung gilt für Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also Webseiten, Apps und vergleichbare Umgebungen. Verpflichtend ist die Funktion im Geschäft mit Verbrauchern. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.

Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht, die Größe des Shops spielt keine Rolle. Auch wer über einen Marktplatz wie eBay oder Amazon verkauft und dort Vertragspartner des Kunden wird, bleibt für die Bereitstellung verantwortlich.

Befreiung in Ausnahmefällen

Eine Befreiung greift nur, wenn ausnahmslos jedes Angebot im Shop unter eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht fällt, etwa bei ausschließlich individuell nach Kundenwunsch angefertigter Ware oder ausschließlich schnell verderblicher Frischware wie Obst, Gemüse oder Frischeblumen. Sobald nur ein widerrufsfähiges Produkt im Sortiment ist, muss der Button vorhanden sein. Deshalb werden die meisten Shops die Funktion dauerhaft sichtbar halten.

Beschriftung, Platzierung und Ablauf, die das Gesetz verlangt

Der Gesetzgeber schreibt keine konkrete technische Umsetzung vor, macht aber klare Vorgaben. An ihnen hängt der eigentliche Aufwand, und sie entscheiden darüber, ob eine Umsetzung am Ende rechtssicher ist.

Die Funktion muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer eindeutig gleichbedeutenden Formulierung beschriftet, klar lesbar und optisch hervorgehoben sein. Soweit einschlägig, greifen zusätzlich die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, die Funktion sollte also auch mit assistiven Technologien bedienbar sein. Für uns ist das ohnehin Teil der Bauweise.

Erreichbar sein muss der Button auf jeder Unterseite und ohne vorherigen Login. Eine Platzierung im Footer ist zulässig, aber nur, wenn sie sich durch Kontrast, Abstand oder einen eigenen Bereich deutlich abhebt. Ein unscheinbarer Link zwischen Impressum und Datenschutz reicht nicht.

Der Widerruf selbst ist zweistufig. Zuerst gibt der Verbraucher in einem kurzen Formular seinen Namen, eine Angabe zur Identifizierung des Vertrags wie die Bestellnummer und das Kommunikationsmittel für die Bestätigung an. Dann sendet er die Erklärung über eine gesonderte Schaltfläche mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen“ final ab. Erst dieser zweite Klick macht den Widerruf wirksam und verhindert versehentliche Erklärungen. Zusätzliche Pflichtangaben sind nicht zulässig, weil sie die Ausübung erschweren würden.

Nach dem Absenden muss der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger versenden, in der Regel per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs. Sie bestätigt nur den Eingang, nicht die inhaltliche Anerkennung.

Über die Technik hinaus: Rechtstexte und interne Abläufe

Der Button ist der sichtbare Teil, aber nicht der ganze Vorgang. Zwei weitere Stellen müssen mitwandern.

Erstens die Rechtstexte. Die Widerrufsbelehrung ist um einen Hinweis auf Bestehen und Platzierung der Funktion zu ergänzen, die Datenschutzhinweise sind um die Verarbeitung der Widerrufsdaten zu erweitern. Diese Texte stammen üblicherweise von Ihrer rechtlichen Beratung oder einem Generator. Wir bauen den Button und binden die Texte ein, die rechtliche Bewertung und Formulierung bleibt bei Ihnen. Diese Trennung benennen wir bewusst, damit klar ist, wer wofür einsteht.

Zweitens die internen Abläufe. Ist der Button dauerhaft sichtbar, erreichen Sie künftig auch Widerrufe in Fällen, in denen kein Widerrufsrecht mehr besteht. Ihr Team sollte eingehende Erklärungen zeitnah erfassen, rechtlich einordnen und unberechtigte Fälle zurückweisen können. Das ist kein technisches, sondern ein organisatorisches Thema.

Umsetzung in WooCommerce mit German Market und in Shopware 6.x

Beide Systeme stellen die Funktion inzwischen bereit. Die Grundzüge sind vergleichbar, im Detail unterscheiden sie sich, und genau deshalb halten wir mit einem Teil unserer Kundinnen und Kunden vor der Umsetzung kurz Rücksprache.

Widerruf-Button in WooCommerce mit German Market

In WooCommerce bringt German Market die Funktion ab Version 3.58 mit. Nach dem Update erscheint der Button standardmäßig im Footer und führt auf eine automatisch angelegte Seite „Vertrag widerrufen“. Im Backend gibt es eine eigene Verwaltung, in der Widerrufe erfasst, einer Bestellung zugeordnet und genehmigt oder abgelehnt werden, samt automatischer Eingangsbestätigung per E-Mail. Konfigurierbar sind unter anderem Pflichtfelder, ein optionales Kommentarfeld, Teilwiderrufe einzelner Positionen, ausgenommene Produkttypen, Kategorien oder Bestellstatus und die hinterlegte Widerrufsfrist.

Widerruf-Button in Shopware 6.x

In Shopware 6.x ist die Funktion seit Version 6.7.9.0 nativ an Bord. Der Button wird in den Stammdaten unter Datenschutz aktiviert und erscheint im Footer. Anders als bei German Market reicht das Aktivieren nicht: Es muss zusätzlich eine eigene Seite mit dem Formular über die Erlebniswelten angelegt und zugeordnet werden, und der Versand der Bestätigungs-E-Mail läuft über den Flow Builder. Aus der Praxis ist bekannt, dass dieser E-Mail-Versand nicht in jedem Setup auf Anhieb sauber durchläuft. Das prüfen wir gezielt mit.

Mehrere dieser Einstellungen, etwa Teilwiderrufe, ausgenommene Produkte und die Frist, sind betriebliche und teils rechtliche Entscheidungen, die wir nicht ohne Ihre Vorgaben treffen können. Wo das bei Ihrem Shop relevant ist, kommen wir vor der Umsetzung auf Sie zu. Wo die Standardkonfiguration trägt, setzen wir direkt um und melden das Ergebnis.

Was bei fehlendem Button droht: verlängerte Frist, Bußgeld, Abmahnung

Die Folgen sind handfest. Ist die Funktion nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, gelten die Informationspflichten als nicht erfüllt, und die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt. Aus 14 Tagen wird so faktisch über ein Jahr.

Hinzu kommt: Ein Verstoß gegen Paragraf 356a BGB kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, und eine fehlende Funktion kann als Irreführung durch Unterlassen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und damit Abmahnungen auslösen. Das Datum auszusitzen, lohnt sich nicht.

Was wir für Sie tun

Für Kundinnen und Kunden mit Update-Service ist die Sache unkompliziert. Die technische Grundfunktion spielen wir im Rahmen der kommenden Updates automatisch und gesetzkonform ein, in WooCommerce mit German Market, in Shopware über die Bordmittel und unsere eigenen Bausteine. Wir melden uns, sobald die technischen Grundlagen durch die Updates bei Ihnen vorhanden sind.

Bei der späteren Einrichtung achten wir auf die Stellen, an denen eine Umsetzung in der Praxis scheitert: korrekte Beschriftung, Erreichbarkeit ohne Login, hervorgehobene Platzierung, zweistufige Bestätigung und automatische Eingangsbestätigung. Bei Shopware prüfen wir zusätzlich die Formularseite und den E-Mail-Versand über den Flow. Grafische oder funktionale Anpassungen über diese Grundfunktion hinaus führen wir nach Absprache und Zeitaufwand durch.

Wenn Sie keinen Update-Service gebucht haben, melden Sie sich bei uns, dann setzen wir die Funktion separat um. Auch wenn Ihr Shop nicht von uns stammt, aber auf WooCommerce mit German Market oder Shopware 6.x läuft, können wir in den meisten Fällen helfen.

Fazit

Hinter dem Widerrufsbutton steht ein einfacher Grundsatz: Was sich online in wenigen Klicks abschließen lässt, soll sich genauso wieder widerrufen lassen. Die Pflicht gilt ab dem 19.06.2026 für nahezu jeden B2C-Onlineshop, unabhängig von der Größe. Wer sie versäumt, riskiert verlängerte Widerrufsfristen, Bußgelder und Abmahnungen.

Für unsere Kundinnen und Kunden mit Update-Service spielen wir die Grundfunktion automatisch mit den nächsten Updates ein, für WooCommerce mit German Market ebenso wie für Shopware 6.x. Grafische oder funktionale Sonderwünsche setzen wir nach Absprache und Aufwand um. Alle anderen laden wir ein, sich rechtzeitig bei uns zu melden. Bis zum 19. Juni 2026 ist noch Zeit, sie sollte aber genutzt werden.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion gilt ab dem 19. Juni 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, in Deutschland umgesetzt über den neuen Paragrafen 356a BGB.

Für welche Shops gilt die Pflicht?
Betroffen ist jeder Unternehmer, der mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, also im B2C-Bereich. Die Größe des Shops spielt keine Rolle, eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen.

Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet und platziert sein?
Die Funktion muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer eindeutig gleichbedeutenden Formulierung beschriftet sein. Sie muss klar lesbar, optisch hervorgehoben und ohne vorherigen Login auf jeder Unterseite erreichbar sein. Eine Platzierung im Footer ist zulässig, wenn sie sich deutlich von den übrigen Links abhebt.

Wie läuft der Widerruf über den Button ab?
Der Ablauf ist zweistufig. Zuerst gibt der Verbraucher in einem Formular seinen Namen, eine Angabe zur Identifizierung des Vertrags wie die Bestellnummer und das Kommunikationsmittel für die Bestätigung an. Danach sendet er die Erklärung über eine gesonderte Schaltfläche mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen“ final ab. Anschließend muss der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail verschicken.

Was droht, wenn der Widerrufsbutton fehlt?
Fehlt die Funktion oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, und das Widerrufsrecht erlischt erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt. Hinzu kommen mögliche Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Irreführung durch Unterlassen.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Eine Befreiung greift nur, wenn ausnahmslos jedes Produkt im Shop unter eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht fällt, etwa bei ausschließlich individuell angefertigter Ware oder ausschließlich schnell verderblicher Frischware. Sobald auch nur ein widerrufsfähiges Produkt im Sortiment ist, muss der Button vorhanden sein.

Wie wird der Widerrufsbutton in WooCommerce und Shopware umgesetzt?
In WooCommerce stellt das Plugin German Market die Funktion ab Version 3.58 bereit und blendet den Button standardmäßig im Footer ein. In Shopware ist die Funktion ab Version 6.7.9.0 nativ enthalten, muss aber in den Stammdaten aktiviert und mit einer eigenen Formularseite verknüpft werden. vektorrausch setzt den Button für Kundinnen und Kunden mit Update-Service im Rahmen der kommenden Updates auf beiden Systemen um.


Dieser Beitrag gibt den Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für die rechtssichere Formulierung Ihrer Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise wenden Sie sich bitte an Ihre rechtliche Beratung. vektorrausch ist Agenturpartner von eRecht24 – im Rahmen der Widerrufs-Button-Integration können wir prüfen, ob Ihre Rechtstexte die aktuellen Anforderungen erfüllen.



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