Welche Anforderungen müssen Forschungswebsites erfüllen?

Forschungswebsites unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Als Agentur unterstützen wir Sie bei allen Punkten. Nur bei den fachspezifischen Themen (Punkt 3) sind Sie selbst gefragt.

  1. Grundlegend gilt die DSGVO: Alle personenbezogenen Daten – von Server-Logs bis Formularen – müssen datensparsam verarbeitet werden. Dazu gehören eine transparente Datenschutzerklärung, ein korrektes Cookie-Banner und sichere Formulare.
  2. Für Universitäten, Institute und SFBs ist außerdem Barrierefreiheit Pflicht (WCAG 2.2 AA, BITV 2.0, BFSG). Das umfasst eine barrierefreie Gestaltung, eine offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus und zugängliche PDFs sowie Downloads.
  3. Drittmittelgeber wie die DFG verlangen zusätzlich korrekte Kennzeichnung von Förderern, vollständige Publikationslisten, DOIs/ORCID-Links und die Beachtung von Open-Science-Standards.
  4. Dazu kommen klare Regeln zur Nutzung von Bildern, Grafiken und Logos (Urheberrecht, Nutzungsrechte, Creative-Commons-Lizenzen).
  5. Abgerundet wird das Ganze durch die Impressumspflicht (TMG/TTDSG) und grundlegende Anforderungen an IT-Sicherheit und Hosting (HTTPS, EU-Server, regelmäßige Updates).

    So entsteht eine Website, die rechtssicher, barrierefrei und wissenschaftlich sauber aufgestellt ist.


  • Warum ist eine Spezial-Agentur wichtig für die Barrierefreiheit nach BFSG 2025?

    Viele klassische Agenturen übersehen die gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit (BFSG seit Juni 2025). Bei vektorrausch wird jede Website und jeder Shop von Grund auf barrierefrei entwickelt. Das schützt vor Abmahnungen und ist ein essenzieller Ranking-Faktor (SEO/GEO).