Forschungswebsites unterliegen verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Als Agentur unterstützen wir Sie bei allen Punkten. Nur bei den fachspezifischen Themen (Punkt 3) sind Sie selbst gefragt.
- Grundlegend gilt die DSGVO: Alle personenbezogenen Daten – von Server-Logs bis Formularen – müssen datensparsam verarbeitet werden. Dazu gehören eine transparente Datenschutzerklärung, ein korrektes Cookie-Banner und sichere Formulare.
- Für Universitäten, Institute und SFBs ist außerdem Barrierefreiheit Pflicht (WCAG 2.2 AA, BITV 2.0, BFSG). Das umfasst eine barrierefreie Gestaltung, eine offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit, einen Feedback-Mechanismus und zugängliche PDFs sowie Downloads.
- Drittmittelgeber wie die DFG verlangen zusätzlich korrekte Kennzeichnung von Förderern, vollständige Publikationslisten, DOIs/ORCID-Links und die Beachtung von Open-Science-Standards.
- Dazu kommen klare Regeln zur Nutzung von Bildern, Grafiken und Logos (Urheberrecht, Nutzungsrechte, Creative-Commons-Lizenzen).
- Abgerundet wird das Ganze durch die Impressumspflicht (TMG/TTDSG) und grundlegende Anforderungen an IT-Sicherheit und Hosting (HTTPS, EU-Server, regelmäßige Updates).
So entsteht eine Website, die rechtssicher, barrierefrei und wissenschaftlich sauber aufgestellt ist.





