Was kann WordPress, was andere CMS nicht (so gut) können?

Es gibt unzählige Redaktionssysteme, die man als Basis für die Pflege einer Website verwenden kann. Alle haben einen ähnlichen Funktionsumfang, besitzen eine Inhalts- und Benutzerverwaltung und können ohne Programmierkenntnisse bedient werden. Dass wir als Digitalagentur WordPress favorisieren und bereits seit fast zwanzig Jahren einsetzen, hat natürlich auch Gründe:

  1. Einfache Bedienung: WordPress begeistert jedoch schon immer durch seine intuitive Bedienung. Es gibt kein Redaktionssystem, welches so wenig Schulungsaufwand erfordert wie WordPress. Während es bei TYPO3, Drupal, Contao und Co. einen umfangreichen Schulungsbedarf gibt, reichen bei WordPress meistens 2-3 Stunden, um alle Redakteurstätigkeiten zu erklären.
  2. Flexibilität: Auch ist WordPress sehr anpassungsfähig und kann für eine Vielzahl von Websites und Anwendungen verwendet werden, von einfachen Blogs bis hin zu komplexen E-Commerce-Websites. Und dies häufig mit deutlich geringerem Aufwand.
  3. Spaß: Die Oberfläche des Administrationsbereichs ist schön und freundlich gestaltet. Es macht Spaß, mit dem Content-Management-System zu arbeiten. Und dies ist eigentlich auch das wichtigste Argument für WordPress, denn wenn Redakteure nicht gerne mit einem System arbeiten, dann wird die Arbeit geschoben und die Qualität der Webseite (und des Business) leidet. 

Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir erläutern Ihnen gerne noch einmal die Vorzüge von WordPress!

Man kann bedenkenlos auf WordPress setzen. Durch die enorme Verbreitung, die große Community sowie die Lizenzierung als Open-Source-Software ist die langfristige Entwicklung gewährleistet. Durch die Offenheit des Quellcodes sowie die große Community von Entwicklern kann man einen hohen Standard und Innovationsgrad erwarten. In einem Worst-Case-Scenario, falls eine Sicherheitslücke bekannt wird oder eine Funktion fehlerhaft ist, kann man die Software selbst weiterentwickeln. 

Sie können sich in diesen Fällen an eine spezialisierte WordPress-Agentur wie uns wenden und sich helfen lassen.

Haben Sie Fragen zu WordPress? Wir beraten Sie gerne!


  • Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

    Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom Juli 2026, hat mehrere Fristen der KI-Verordnung nach hinten verschoben, vor allem die für Hochrisiko-Systeme. Den Anwendungsbeginn von Artikel 50 hat er nicht verschoben.

    Eine einzige Übergangsfrist gibt es dennoch: Anbieter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 erst ab dem 2. Dezember 2026 umsetzen. Rechtsgrundlage ist der neu eingefügte Artikel 111 Absatz 4.

    Für die Pflichten, die Unternehmen als Betreiber treffen, also die Offenlegung von Deepfakes und die Kennzeichnung öffentlichkeitsrelevanter Texte, gilt diese Frist nicht. Sie gelten seit dem 2. August 2026 ohne Aufschub.