Das BFSG nimmt Sie als Betreiber in die Pflicht, nicht den Baukasten-Anbieter. Einige Anbieter liefern Barrierefreiheits-Funktionen, die Verantwortung für den konkreten Auftritt bleibt aber bei Ihnen. Ob Ihre Seite betroffen ist und wo sie steht, zeigt unsere BFSG-Checkliste.





