Der Widerrufsbutton kam mit den Updates von WooCommerce (via Plugin German Market) und Shopware von selbst. In mehreren Kundenshops haben wir allerdings gemerkt, dass die alleinige Aktivierung der Funktion mit einem Update leider nicht ausreichend für die Umsetzung ist. Wo der Button steht, wie er aussieht, ob die Rechtstexte passen und ob die Bestätigungsmail wirklich ankommt, das ist letztendlich entscheidend dafür, ob die Funktion rechtssicher ist. Diese Anpassungen können Sie entweder selbst übernehmen oder uns damit beauftragen.
Warum empfehlen wir die Anpassungen und was können Sie selbst übernehmen?
Teilweise sind es triviale Punkte, die man berücksichtigen muss. Beispielsweise kam bei einem Widerruf, bei einem Shop den wir betreuen, keine Nachricht beim Shopbetreiber an. Die Fehlfunktion fiel erst auf, als die Kundin beim Shop anrief und nachfragte. Wir haben nachgeschaut. Der Widerrufsbutton war da, das Formular funktionierte, die Erklärung war sauber abgeschickt. Nur lief die Bestätigungsmail auf eine veraltete Admin-Adresse im Redaktionssystem und der Widerruf landete im Nirvana. Bei einem anderen Kunden wurde der automatisierte Widerrufsbutton von anderen Elementen im Footer überdeckt.
Genau solche Fälle sind der Grund für diesen zweiten Teil. Im ersten Beitrag Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Pflicht für B2C-Onlineshops und wie wir das für Sie umsetzen ging es um die Rechtslage und um das, was ab dem 19. Juni 2026 Pflicht ist. Jetzt geht es um das, was danach kommt. Die technische Grundfunktion ist mit den Updates schnell vorhanden. Ob sie rechtssicher und sauber läuft, hängt an vier Stellen, die das bloße Aktivieren nicht mit erledigt. Und nun geht es für Sie leider über den Update-Service hinaus. Im Folgenden zeigen wir auf worauf es ankommt.
Der Button darf sich nicht verstecken, aber auch nichts verdecken
Das Gesetz will den Widerruf so einfach machen wie den Kauf. Deshalb darf der Link zum Widerrufsformular nicht als unscheinbarer Textlink zwischen Impressum und Datenschutz im Footer untergehen. Er muss deutlich sichtbar sein, und genau darum stellen beide Systeme ihn standardmäßig als Button dar.
Dieser Button setzt sich aber in ein Footer-Layout, das vorher ohne ihn geplant war. In mehreren Shops stand er nach dem Update an einer ungünstigen Stelle. Einmal schob er sich über andere Footer-Links und verdeckte sie, ein anderes Mal lag er genau hinter dem „Nach oben“-Pfeil, der beim Scrollen unten mittig auftaucht. Beides ist ärgerlich, denn ein verdeckter Pflicht-Button ist im Zweifel so gut wie keiner. Solche Überschneidungen können Sie auch selbst nach dem Update prüfen und umplatzieren, bevor sie jemandem im Shop auffallen.
Ein Standard-Button wirkt schnell wie ein Fremdkörper
Sichtbar allein reicht nicht, der Button muss auch zum Shop passen. Im Auslieferungszustand bringt er die Standard-Optik des jeweiligen Systems mit, nicht die Ihres Shop-Designs. Das Ergebnis fällt auf, aber leider anders als gewünscht. Kunden sehen ein irritierendes Element, was bestenfalls als kleine Störung im schlechten Fall als Unseriösität gewertet wird. Entscheiden Sie selbst, ob der Button zu Ihrem CI passt.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie Anpassungen wünschen. Wir passen den Button an das Design des Shops an. Farbe, Form und Abstand werden so gestaltet, dass er sich einfügt und trotzdem klar hervorhebt. Sichtbarkeit und Stimmigkeit sind kein Widerspruch. Ein Button, der zum Shop passt, wirkt vertrauenswürdig, und genau das hilft im Zweifel auch dem Kunden, der gerade widerrufen möchte.
Die Datenschutzerklärung muss angepasst werden
Mit dem Widerrufsformular werden personenbezogene Daten verarbeitet, und das gehört in die Rechtstexte. In vielen Fällen muss die Datenschutzerklärung angepasst werden, damit sie zur neuen Funktion passt. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie vorher schon ein Formular im Shop hatten, oder, ob das Widerrufsformular das erste Formular im Shop ist.
Wer einen externen Datenschutzbeauftragten hat, sollte ihn frühzeitig informieren, denn die punktuellen juristischen Formulierungen gehören in seine Hand. Wir bauen die Funktion und binden die Texte ein, die rechtliche Bewertung bleibt bei der zuständigen Beratung. Diese Trennung benennen wir bewusst, damit klar ist, wer wofür zuständig ist.
Als Agenturpartner von eRecht24 betreuen wir einige Kunden bei Ihrer Datenschutzerklärung. Sie können auch hier die Anpassungen selbst vornehmen oder uns beauftragen.
Die Mails braucht einen echten Test
Damit zurück zum Anruf vom Anfang. Bei German Market gehen die E-Mails aus dem Widerrufsformular standardmäßig an die, im System hinterlegte, Admin-Adresse. Ist diese Adresse veraltet, etwa nach einem Personalwechsel, dann läuft jeder eingehende Widerruf ins Leere, ohne dass es jemand bemerkt. In dem geschilderten Fall fiel es erst auf, weil die Endkundin selbst zum Hörer griff. Bei German Market können Sie im Widerrufs-Backend prüfen, ob alles korrekt läuft. Bei Shopware gibt es diese Möglichkeit leider nicht.
Deshalb empfehlen wir: Einmal richtig testen.
Lösen Sie einen echten Widerruf aus und prüfen Sie die Eingangsbestätigung an den Kunden, die Benachrichtigung an den Shopbetreiber und alle weiteren Mails, wenn Sie den Widerruf annehmen oder ablehnen. Bei Shopware läuft dieser Versand über den Flow Builder und ist erfahrungsgemäß nicht in jedem Setup auf Anhieb sauber. Ein zugestellter Widerruf, der niemanden erreicht, ist kein technisches Detail, sondern ein rechtliches Risiko.
Kommen Sie gerne auf uns, wenn Ihr Testergebnis nicht zufriedenstellend ist oder wir den Widerruf testen sollen.
Fazit
Der Anruf der Kundin ging gut aus, weil sie sich gemeldet hat. Verlassen sollte sich darauf niemand. Der Widerrufsbutton ist mit den Updates von German Market und Shopware schnell aktiviert, aber das ist der Anfang, nicht das Ziel. Erst wenn er sichtbar an der richtigen Stelle steht, zum Shop passt, die Rechtstexte mitgezogen sind und die Bestätigungsmail nachweislich ankommt, erfüllt er das, wofür er gedacht ist.
Wenn Sie Ihren Widerrufsbutton bereits aktiviert haben oder das demnächst vorhaben, gehen Sie diese vier Punkte durch. Haben Sie eine Rückfrage, melden Sie sich bitte. Wir geben gerne einen fachlichen Blick auf Ihre Umsetzung. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen eine Angebot für die Anpassungen und Tests. Erfahrungsgemäß beträgt der Aufwand max. drei Stunden – Zeit in der Sie sich weiter auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.






