BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für Websites und Onlineshops bedeutet es: bestimmte digitale Angebote müssen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Diese Darstellung ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.





