Für Onlineauftritte von Behörden gilt das Gebot der Barrierefreiheit bereits seit 2019. Mit dem anstehenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit auch für „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ verpflichtend. Verständlicher ausgedrückt – Onlineshops und Webseiten, die sich an Endverbraucher richten müssen barrierefrei sein. Bei Webseiten und APPs sind dabei besonders Onlineformulare und Terminbuchungssysteme zu berücksichtigen.
Viele Webseitenbetreiber:innen haben in den vergangenen Jahren abgewunken, wenn das Thema Barrierefreiheit zur Sprache kam. Und dies ist nicht verwunderlich, da der Gesetzesgeber alle Beteiligten durch DSGVO, Cookie-Banner, Preisangabenverordnung (PAngV) sowie dem Hin- und Her um die Privacy Shield-Verordnung mit den USA, genug auf Trab hielt.
Es hilft alles nichts, das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und es besteht akuter Handlungsbedarf. Wir wollen nachfolgend einmal grob erläutern, worum es geht, was zu tun ist und warum wir bei vektorrausch Barrierefreiheit als sinnvoll erachten.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Webseiten für blinde Menschen nutzbar sind. Es geht auch um Menschen mit verbreiteten Einschränkungen wie Rot-Grün-Sehschwäche (ca. 8 % der Männer, 0,4% der Frauen), altersbedingte Kontrastsensibilität oder motorische Beeinträchtigungen. Insgesamt gelten 9,3 % der Bevölkerung als schwerbehindert. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Für Websites heißt das, Barrierefreiheit besteht aus:
- 50 % Technik – sauberer, semantischer Code, Alternativtexte, Kontraste. Dafür sind wir da.
- 50 % Redaktion – klare Überschriften, prägnante Sprache, logischer Aufbau, Bildbeschreibungen. Das ist häufig redaktionelle Fleißarbeit – hier unterstützt vektorrausch Ihr Redaktionsteam bei Bedarf.
Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass auch Google quasi „blind“ ist: Suchmaschinen lesen HTML-Code, keine Bilder. Barrierefreiheit ist daher immer auch Suchmaschinenoptimierung (SEO)!
Für wen gilt das BFSG?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen unter anderem Betreiber von Onlineshops, Banken, Versicherungen, Energieversorgern, Reiseportalen und anderen digitalen Dienstleistungen, die sich an Verbraucher:innen richten, barrierefreie Angebote machen. (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
Ausnahmen vom BFSG
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Für Onlineshops greift diese Ausnahme nicht!
- Außerdem gilt ein Übergangszeitraum bis zum 28. Juni 2030 für Webseiten, an denen nach dem 28. Juni 2025 keine inhaltlichen oder technischen Änderungen mehr vorgenommen werden (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Aber: Schon kleine Anpassungen wie ein neues Produktbild, ein neuer Hauptmenüpunkt oder ein geänderter Text können diesen Status aufheben. Deshalb sollte im Zweifelsfall immer juristisch geprüft werden, ob eine Ausnahme tatsächlich greift. Wir empfehlen, nicht auf den letzten Drücker zu warten – auch wegen Abmahnrisiken.
Warum Barrierefreiheit im B2B ein Wettbewerbsvorteil ist
- Neue Zielgruppen erreichen und Sichtbarkeit erhöhen: Barrierefreie Webseiten sind klar, verständlich und logisch aufgebaut. Davon profitieren nicht nur Geschäftskund:innen mit Einschränkungen, sondern auch alle anderen. Und: Auch Suchmaschinen und KI-Systeme kommen mit solchen Inhalten besser zurecht. Wer seine Website barrierefrei gestaltet, erschließt neue Zielgruppen und verbessert gleichzeitig die Auffindbarkeit bei Google & Co. – ein doppelter Gewinn.
- Attraktiver Arbeitgeber sein: In Zeiten des Fachkräftemangels punktet, wer niemanden ausschließt. Barrierefreiheit zeigt, dass Sie moderne, zugängliche Arbeitsbedingungen bieten und inklusiv denken. Das spricht nicht nur mehr Talente an, sondern unterstützt aktiv eine vielfältige Unternehmenskultur.
- Reputation stärken: Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, gewinnen das Vertrauen von Kund:innen, Partnern und auch Investor:innen. Es zeigt Haltung und Weitsicht.
Unser Barrierefreiheits-Test – auf Deutsch und verständlich
Wir haben auf Basis des bewährten A11y*-Tests ein eigenes Tool entwickelt, das verständlich formulierte Berichte auf Deutsch liefert. Es zeigt auf, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen können und welche wir technisch lösen können.
Zudem hilft das Tool dabei, Ihrer Dokumentationspflicht strukturiert nachzukommen und den Status Ihrer Website langfristig im Blick zu behalten.

Grafik: Ergebnisse des A11y-Reports mit 4 Tortengrafiken für Bewertungskategorien
Die Vorteile:
- Verständlicher Report auf Deutsch
- Klare Strukturierung der Aufgaben in den Kategorien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit & Robustheit
- Nachweisfähige Dokumentation für Ihr Compliance-Archiv
Die Grundversion unseres A11y-Tests steht Ihnen übrigens kostenlos in unserem Kundenportal zur Verfügung.
* A11y ist übrigens die offizielle, liebevolle Abkürzung für „Accessibility“ und die „11“ steht für die elf Buchstaben zwischen dem „A“ und dem „y“ 🙂
A11y-Report für alle
Aktuell stellen wir die erste Version unseres Barrierefreiheits-Tests exklusiv nur bestehenden Kunden in unserem Kundenportal zur Verfügung. Der Test ist das erste Modul in einer Reihe von Tools und Zusatzfunktionen, die wir unseren Kunden im Rahmen einer langfristigen Qualitätsoffensive anbieten. Wir wollen, dass sie im Web auf das nächste Level bringen!
Ende Juni werden wir eine autarke Version des A11y-Tests mit verschiedenen Paketen veröffentlichen, die auch Betreiber:innen von Webseiten und Onlineshops zur Verfügung steht, die nicht Kunden bei uns sind. Zusätzlich wird es auch ein Paket für Agenturen geben, die den A11y-Report bei ihren Kundenprojekte verwenden möchten.
Haben Sie noch Fragen zum Test oder zu den kommenden A11y-Paketen? Fragen Sie uns!