Ab dem 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Doch die Umsetzung technischer Standards reicht nicht aus – auch rechtlich relevante Dokumentationen sind erforderlich. Ein zentrales Element dabei: die Barrierefreiheitserklärung. Aber was genau gehört hinein? Und wie gestaltet man sie gesetzeskonform?
Warum eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht ist
Die Barrierefreiheitserklärung ist kein „Nice-to-have“, sondern ein verpflichtender Bestandteil barrierefreier Websites gemäß EU-Richtlinie 2102/2016, der in Deutschland durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert wird – und künftig auch durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Sie dient zwei Zwecken:
- Rechtssicherheit schaffen: Behörden und Nutzer:innen müssen nachvollziehen können, wie barrierefrei ein digitales Angebot tatsächlich ist.
- Transparenz ermöglichen: Nutzer:innen erhalten Informationen über bestehende Barrieren – und wie sie Unterstützung bekommen können.
Diese Inhalte müssen in die Erklärung
Laut den gesetzlichen Vorgaben sollte eine vollständige und rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung folgende Elemente enthalten:
1. Erklärungsgegenstand
Welche Website, App oder digitales Angebot wird betrachtet?
2. Stand der Vereinbarkeit
Wie barrierefrei ist das Angebot? Eine der folgenden Aussagen muss klar benannt werden:
- Die Website ist vollständig barrierefrei.
- Die Website ist teilweise barrierefrei.
- Die Website ist nicht barrierefrei.
Dabei ist der Stand konkret zu begründen, idealerweise auf Basis eines WCAG-Tests oder BITV-Selbsttests.
3. Barrieren benennen
Welche Inhalte oder Funktionen sind nicht barrierefrei – und warum? Dazu zählen z. B.:
- PDF-Dokumente ohne Textauszeichnung
- Videos ohne Untertitel
- Formulare ohne Label
4. Alternative Zugangswege anbieten
Wie können Nutzer:innen an Informationen gelangen, wenn digitale Barrieren bestehen? Beispiel: Telefonische Beratung oder barrierefreie Alternativdateien.
5. Feedbackmechanismus
Eine zentrale Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden. Diese muss beinhalten:
- Kontaktadresse
- Optional: Online-Formular
6. Durchsetzungsverfahren
Information über die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), an die sich Nutzer:innen wenden können, wenn auf Feedback nicht reagiert wird.
7. Datum der letzten Aktualisierung
Wann wurde die Erklärung zuletzt überprüft oder angepasst?
Wo und wie muss sie veröffentlicht werden?
Die Erklärung muss leicht auffindbar und permanent zugänglich sein – z. B. als Link im Footer der Website. Sie darf nicht als PDF bereitgestellt werden, sondern muss direkt als HTML-Seite vorliegen.
Zudem sollte sie in einfacher Sprache verfügbar sein – oder zumindest eine Zusammenfassung in einfacher Sprache enthalten.
Bonus-Tipp: Automatisierte Unterstützung spart Aufwand
Viele unserer Kunden tun sich schwer, die Anforderungen korrekt umzusetzen. Deshalb bieten wir:
- Automatisierte Tests nach WCAG 2.1 AA
- Verständliche deutschsprachige Prüfberichte
- Eine Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung – inklusive To-Dos & rechtlicher Einordnung
Auf der Grundlage unseres Barrierefreiheits-Tests a11y4all und mit Hilfe unseres Partners eRecht24 erstellen wir eine individuelle Barrierefreiheitserklärung für Sie. Auf diese Weise erhalten Sie eine in Form und Inhalt absolut gesetzeskonforme Erklärung.
Fazit: Mit Klarheit und Struktur zur rechtssicheren Erklärung
Die Barrierefreiheitserklärung ist mehr als ein Pflichtfeld – sie ist Ihr sichtbares Commitment zu Inklusion und Transparenz. Wer jetzt vorbereitet ist, vermeidet rechtliche Risiken und stärkt gleichzeitig sein Image.
TL;DR
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ab 2025 für viele Unternehmen Pflicht. Sie dokumentiert, wie barrierefrei eine Website ist, wo es noch Schwächen gibt und wie Nutzer:innen Barrieren melden können. Wichtig: Die Erklärung muss aktuell, zugänglich und verständlich sein – idealerweise unterstützt durch automatisierte Tools mit deutschsprachigem Reporting.