Barrierefreie Websites und Shops nach WCAG & BFSG

Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites und Shops gesetzliche Pflicht und das BFSG 2025 verpflichtet Sie zur barrierefreien Website-Entwicklung. Aber darüber hinaus: Barrierefreie Seiten nach WCAG 2.1 sind besser strukturiert, schneller und erreichen mehr Menschen. Das ist kein Zusatz – das ist ein Vorteil.

Barrierefreiheit

Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen können Ihre Website nutzen. Das ist nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Sie erreichen mehr Menschen.

Inhalte für Screenreader und Sehschwache

Bedienung ohne Maus möglich

Audio und Video für gehörlose Menschen

Verständlichkeit und Konsistenz


Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr. Mehrere Gesetze verpflichten Sie schon jetzt, und die Anforderungen werden stärker. Proaktive Umsetzung spart Kosten gegenüber nachträglicher Anpassung.

Das deutsche Gesetz

Der internationale Standard

Deutsche Umsetzung für Behörden

Unsere klare Empfehlung: Warten Sie nicht auf Abmahnungen. Barrierefreiheit nachträglich einzubauen, kostet deutlich mehr.


Barrierefreiheit ist ein Prozess, keine einmalige Aufgabe. Jeder Schritt wird von uns unterstützt – von der Analyse bis zur fortlaufenden Optimierung.

Barrierefreiheit von Anfang an

Ist Ihre Website barrierefrei?

Alte Websites modernisieren

Barrierefreiheit im Redaktions-Alltag

a11y4all ist unser eigenentwickeltes Tool für kontinuierliche Barrierefreiheit. Es hilft Ihrem Team, barrierefreie Standards zu halten – ohne dass ständige externe Audits nötig sind.

Was a11y4all kann

Automatisierte Qualitätssicherung

Für wen a11y4all geeignet ist

Dauerhafte Sicherung von Barrierefreiheit

a11y4all befindet sich noch in der Entwicklung. Falls Sie Interesse an einem Barrierefreiheits-Test haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an kontakt@vektorrausch.de.

Sie werden systematisch gelöst durch richtige Konzeption, gutes CMS-Design und Schulung. Das erspart Ihnen später teure Nachbesserungen.

Bilder für Screenreader unsichtbar

Text ist nicht lesbar für Sehschwache

Website braucht Maus – ist aber nicht barrierefrei

Screenreader-Nutzer verlieren Orientierung


Was Sie von uns erwarten können

  • Langfristige Begleitung
  • Verständliche Erklärung Ihrer Situation
  • Realistische Aufwandseinschätzung
  • Lösungen für Ihr Budget
  • Dokumentation für Barrierefreiheitserklärungen

  • Was ist das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit. Es setzt eine EU-Richtlinie um und soll Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote ermöglichen.


  • Muss ich meine Website anpassen?

    Barrierefreiheit macht Ihre Website inklusiv und ermöglicht, dass möglichst viele Menschen Ihre Inhalte nutzen können. Außerdem sind seit 2025 viele Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
    Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, profitieren Sie von besserer Nutzerfreundlichkeit, Reichweite und Sichtbarkeit.


  • Was bedeutet barrierefrei?

    Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – Ihre Website nutzen können. Dazu gehören z. B. verständliche Texte, gute Kontraste und eine Navigation per Tastatur.


  • Was passiert, wenn eine Webseite nicht barrierefrei ist?

    Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen und negative PR. Unternehmen riskieren zudem, von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden.


  • Ist Barrierefreiheit nicht aufwendig?

    Mit dem richtigen Partner ist Barrierefreiheit gut planbar und effizient umsetzbar. Wir bieten Webseiten-Framework, Barrierefreiheits-Testprogramm und Schulung aus einer Hand – das spart Zeit und Kosten.


  • Was kostet eine barrierefreie Webseite?

    Die Kosten für eine barrierefreie Website hängen vom Umfang und dem Ausgangszustand des Projekts ab. Unsere Lösungen sind skalierbar und transparent kalkuliert – inklusive langfristigem Mehrwert für SEO und Nutzerfreundlichkeit.


  • Gilt das BFSG auch für meinen Onlineshop?

    Das Gesetz betrifft Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen digital für die Öffentlichkeit anbieten. Vor allem größere Anbieter sind seit 2025 verpflichtet, ihre Shops barrierefrei zu gestalten. Unabhängig davon lohnt sich Barrierefreiheit, um mehr Menschen zu erreichen und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.


Haben Sie noch weitere zur Barrierefreiheit? Wir haben die Antworten. Rufen Sie einfach an!