Es wurde schon viel drüber geschrieben und diskutiert, aber es fällt doch immer wieder auf, dass noch eine große Verunsicherung hinsichtlich der Angaben in geschäftlichen E-Mails besteht. Auch regelmäßige Anfragen unserer Kunden zeigen, dass Aufklärungsbedarf besteht, da Abmahnungen möglichst vermieden werden sollten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (pdf, 265kb) im November 2006, müssen alle E-Mails mit Angaben aus dem Handelsregister versehen werden. Die Übermittlung als elektronische Visitenkarte (v-card) ist dabei nicht ausreichend, da diese durch Filtereinstellungen zurückgehalten werden oder durch Einschränkungen der Programme nicht gelesen werden können.
Da wir gerade selbst unsere E-Mail-Fußzeilen im Rahmen der GmbH-Gründung überarbeiten und uns aktuell mit dieser Problematik beschäftigen, möchten wir hier einen ganz kurzen Überblick über die Pflichtangaben bei den gängigsten Geschäftsformen geben.
