Online-Assistent hilft beim Impressum

Seit Anfang 2002 besteht für jede gewerblich betriebene Homepage eine sog. Anbieterkennzeichnungpflicht – vergleichbar mit dem Impressum einer Zeitung. Hintergrund ist die klare Identifizierung der inhaltlich Verantwortlichen, um fragwürdige Angebote und Inhalte zurückverfolgen zu können. Eine Maßnahme, die grundsätzlich zu begrüßen ist. Leider wird diese Angabepflicht in der Realität eher dazu verwendet, um Mitbewerber bei fehlenden Angaben abzumahnen. Darüber hinaus haben einige findige Juristen dies als lukratives Geschäftsfeld für sich entdeckt.

Über die Angaben, die im Impressum enthalten sein sollten, bestimmt seit dem 1. März 2007 das Telemediengesetz (TMG). Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gilt zusätzlich der Mediendienste -Staatsvertrag (MDStV) der Länder. Je nach Beruf oder Gesellschaftsform müssen Betreiber von Webseiten dabei höchst unterschiedliche Angaben machen. Über die notwendigen Inhalte des Impressums herrscht Verunsicherung, da beispielsweise auch die Benutzung von Haftungsausschlüsse noch nicht abschließend geklärt ist.

Hilfe bei Erstellung des Impessums bietet der Online-Assistent von Net&Law, der Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen abfragt und am Ende ein Musterimpressum ausgibt. Unserer Meinung nach ein sinnvoller und empfehlenswerter Service, den man auch verwenden kann, um das eigene Impressum auf Lücken zu checken.

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